Fischer Druck GmbH & Co. KG
seeprint
Öschlestrasse 83
78315 Radolfzell am Bodensee
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Geschäftsführer:
Joachim Fischer
Registergericht:
Amtsgericht Freiburg HRA 550304
Steuer-Nr.: 18203/18610
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I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Gesch fts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle
Gesch ftsbeziehungen mit Unternehmern ( 14 BGB), juristischen Personen des ffentlichen
Rechts oder ffentlich-rechtlichen Sonderverm gen. Entsprechende Auftr ge werden ausschlie lich
auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt; andere Bedingungen
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle
Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Preise, Vertragsschluss
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass
die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver ndert bleiben, l ngstens
jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers
enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab
Werk. Sie schlie en Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten
nicht ein.
2. Nachtr gliche nderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers
einschlie lich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber
berechnet. Als nachtr gliche nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken,
die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsf higer
Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3. Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, nderung angelieferter/
übertragener Daten und hnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des
Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet.
4. Bei Auftr gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht
sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die F lligkeit
richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr ftig
festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies
gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder M ngelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche
des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch
die mangelnde Leistungsf higkeit des Auftraggebers gef hrdet wird, so kann der Auftragnehmer
die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entf llt, wenn die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. 321 II BGB bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben
rechtlichen Verh ltnis einen f lligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm
gebührende Leistung bewirkt wird. 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschlie lich
der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung
in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H he von 9 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch
nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer au erdem einen Anspruch
auf Zahlung einer Pauschale in H he von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen
geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung
begründet ist.
IV. Lieferung
1. Lieferfristen werden sp testens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern dies
nicht geschieht, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung
der Gebote von Treu und Glauben gem 242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere
dann der Fall sein, wenn
−− Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks
verwendbar sind und
−− die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt.
Die dem Auftraggeber zustehenden Rechte/Ansprüche wegen einer insoweit vom Auftragnehmer
zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf lligen Untergangs und der zuf lligen
Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
4. Verz gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den
Voraussetzungen des 323 BGB zurücktreten, wenn die Verz gerung vom Auftragnehmer
zu vertreten ist. Abs. 5 bleibt unberührt. Eine nderung der Beweislast ist mit dieser
Regelung nicht verbunden.
5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst rungen von vorübergehender Dauer –
sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere
Streiks, Aussperrungen sowie alle F lle h herer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber
nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv
nicht zugemutet werden kann, andernfalls verl ngert sich die Lieferfrist um die Dauer
der durch die St rung verursachten Verz gerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in
diesen F llen ausgeschlossen.
6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen,
Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst nden ein Zurückbehaltungsrecht
gem 369 HGB bis zur vollst ndigen Erfüllung aller f lligen Forderungen aus der
Gesch ftsverbindung zu.
7. Bei Auftr gen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert
durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll
(Abrufauftr ge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen
wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem
Abrufauftrag zugrunde liegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers
stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht
innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl
entweder
−− die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen,
−− die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder
−− dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und
nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Diese Ware darf vor vollst ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf ndet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh rende
Ware erfolgen.
2. Zur Weiterver u erung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem en Gesch ftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver u erung hiermit
an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
3. bersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers
um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten
nach seiner Wahl freigeben.
4. Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen
Eigentum
stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem 950 BGB anzusehen
und beh lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen
Miteigentumsanteil
in H he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware
beschr nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gew hrleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem heit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur
übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die
Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl rung/Fertigungsreiferkl rung auf den
Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Druckreiferkl rung/
Fertigungsreiferkl rung anschlie enden Fertigungsvorgang entstanden
sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerkl rungen
des Auftraggebers.
2. Offensichtliche M ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware
schriftlich anzuzeigen, versteckte M ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gew hrleistungsanspruchs ausgeschlossen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun chst nach seiner Wahl zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer
dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl gt
die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückg ngigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
4. M ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist.
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k nnen übliche Farbabweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich
zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
6. Zulieferungen (insbesondere Datentr ger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber
oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens
des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur
ordnungsgem en Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgf ltig
handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der
Auftraggeber vor bersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende
Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage k nnen nicht beanstandet
werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen
unter 1.000 kg erh ht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet
−− für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des K rpers oder der Gesundheit und
−− für vors tzlich oder grob fahrl ssig verursachte sonstige Sch den,
auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
2. Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrl ssiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgem e Durchführung
des Vertrags überhaupt erst erm glicht, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gef hrdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Die
Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den F llen leichter Fahrl ssigkeit auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Der Auftragnehmer haftet schlie lich
−− bei arglistig verschwiegenen M ngeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit
der Ware sowie
−− bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Im brigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
VIII. Verj hrung
M ngelansprüche des Auftraggebers verj hren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. genannten
Schadensersatzansprüche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem
Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den
Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen hat.
IX. Handelsbrauch
Im kaufm nnischen Verkehr gelten die Handelsbr uche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht
von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung
des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag
erteilt wurde.
X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer
nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt
der bergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus
archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst
zu besorgen.
XI. Periodische Arbeiten
Vertr ge über regelm ig wiederkehrende Arbeiten k nnen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt
werden.
XII. Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm
gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Pers nlichkeitsrechte,
nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von s mtlichen Ansprüchen
Dritter einschlie lich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung
vollumf nglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht
zur Last f llt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person
des ffentlichen Rechts oder ffentlich-rechtliches Sonderverm gen ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverh ltnis ergebenden Streitigkeiten
der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh ltnis findet deutsches Recht
Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.