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Fischer Druck GmbH & Co. KG
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Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

 I. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch fts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Gesch ftsbeziehungen mit Unternehmern (  14 BGB), juristischen Personen des  ffentlichen Rechts oder  ffentlich-rechtlichen Sonderverm gen. Entsprechende Auftr ge werden ausschlie lich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. II. Preise, Vertragsschluss 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver ndert bleiben, l ngstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie en Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. 2. Nachtr gliche  nderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie lich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr gliche  nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsf higer Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge,  nderung angelieferter/ übertragener Daten und  hnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet. 4. Bei Auftr gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. III. Zahlung 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die F lligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. 2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder M ngelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers. 3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf higkeit des Auftraggebers gef hrdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entf llt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.   321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verh ltnis einen f lligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird.   273 III BGB bleibt unberührt. 4. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschlie lich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H he von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer au erdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in H he von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. IV. Lieferung 1. Lieferfristen werden sp testens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern dies nicht geschieht, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. 2. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gem     242 BGB angemessen ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn −− Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und −− die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt. Die dem Auftraggeber zustehenden Rechte/Ansprüche wegen einer insoweit vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt. 3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zuf lligen Untergangs und der zuf lligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 4. Verz gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des   323 BGB zurücktreten, wenn die Verz gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Abs. 5 bleibt unberührt. Eine  nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 5. Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsst rungen von vorübergehender Dauer – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers –, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle F lle h herer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann, andernfalls verl ngert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die St rung verursachten Verz gerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F llen ausgeschlossen. 6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst nden ein Zurückbehaltungsrecht gem     369 HGB bis zur vollst ndigen Erfüllung aller f lligen Forderungen aus der Gesch ftsverbindung zu. 7. Bei Auftr gen, bei denen eine im Voraus festgelegte Gesamtauftragsmenge in gesondert durch den Auftraggeber abzurufenden und zu zahlenden Raten geliefert werden soll (Abrufauftr ge), ist der Auftraggeber, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsschluss zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Auftragsmenge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Ist die Abnahme der Gesamtauftragsmenge nicht innerhalb der Abnahmefrist erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl entweder −− die Restmenge zu liefern und Zahlung des ausstehenden Teils des Kaufpreises zu verlangen, −− die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einzulagern oder −− dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme der Restmenge zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist nach   323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt. V. Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollst ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf ndet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh rende Ware erfolgen. 2. Zur Weiterver u erung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem  en Gesch ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver u erung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. 3.  bersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. 4. Bei Verarbeitung oder Umbildung der vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem     950 BGB anzusehen und beh lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung oder Umbildung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H he des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschr nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. VI. Beanstandungen/Gew hrleistungen 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem  heit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl rung/Fertigungsreiferkl rung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferkl rung/ Fertigungsreiferkl rung anschlie enden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für etwaige sonstige Freigabeerkl rungen des Auftraggebers. 2. Offensichtliche M ngel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gew hrleistungsanspruchs ausgeschlossen. 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl gt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückg ngigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. 4. M ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k nnen übliche Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. 6. Zulieferungen (insbesondere Datentr ger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgem  en Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgf ltig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor  bersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. 7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage k nnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh ht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. VII. Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet −− für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des K rpers oder der Gesundheit und −− für vors tzlich oder grob fahrl ssig verursachte sonstige Sch den, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht. 2. Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrl ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgem  e Durchführung des Vertrags überhaupt erst erm glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef hrdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den F llen leichter Fahrl ssigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 3. Der Auftragnehmer haftet schlie lich −− bei arglistig verschwiegenen M ngeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie −− bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 4. Im  brigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. VIII. Verj hrung M ngelansprüche des Auftraggebers verj hren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 1. genannten Schadensersatzansprüche und solcher aus dem Produkthaftungsgesetz in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit er eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. IX. Handelsbrauch Im kaufm nnischen Verkehr gelten die Handelsbr uche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. X. Archivierung Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der  bergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. XI. Periodische Arbeiten Vertr ge über regelm  ig wiederkehrende Arbeiten k nnen mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. XII. Rechte Dritter Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Pers nlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von s mtlichen Ansprüchen Dritter einschlie lich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumf nglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last f llt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des  ffentlichen Rechts oder  ffentlich-rechtliches Sonderverm gen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverh ltnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh ltnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

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